Gebäudeenergiegesetz

Gesetzeskonform heizen?
So geht‘s!

Heizungen im Neubau

mit Bauantrag ab 1. Januar 2024

 

 Vorgaben nach dem GEG 2024Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe
Das Gebäude befindet sich in einem ausgewiesenen Neubaugebiet?Einbau von Heizungen, die mindestens  65 Prozent erneuerbare Energien nutzen
  • Nutzung von 65-prozentigem biogenem Flüssiggas von Tyczka Energy
  • Einbau einer Gasheizung mit konventionellem Flüssiggas und beispielsweise
    – einer Solarthermieanlage
    – oder einer Wärmepumpe
Das Gebäude befindet sich außerhalb eines Neubaugebiets?

Einbau von Heizungen, die mindestens  65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – Zeitraum ist ab­hängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:

  • > 100.000 Einwohner – ab Mitte 2026
  • < 100.000 Einwohner – ab Mitte 2028
  • Nutzung von 65-prozentigem biogenem Flüssiggas von Tyczka Energy
  • Einbau einer Gasheizung mit konventionellem Flüssiggas und beispielsweise
    – einer Solarthermieanlage
    – oder einer Wärmepumpe

 

 

Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:

  • 2029 mit mindestens 15-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2035 mit mindestens 30-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2040 mit mindestens 60-prozentigem biogenem Flüssiggas betrieben werden.

Heizungen in Bestandsgebäuden

 

 Vorgaben nach dem GEG 2024Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren?Kein Heizungstausch vorgeschrieben
  • Es kann weiterhin bis 2045 konventionelles Flüssiggas genutzt werden
Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich?

Spätestens nach fünf Jahren gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe – zusätzlich ist der genaue Zeitraum abhängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:

  • > 100.000 Einwohner – ab Mitte 2026
  • < 100.000 Einwohner – ab Mitte 2028
  • Nutzung von 65-prozentigem biogenem 
    Flüssiggas von Tyczka Energy
  • Einbau einer Gasheizung mit konventionellem Flüssiggas und beispielsweise
    – einer Solarthermieanlage
    – oder einer Wärmepumpe
 

Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:

  • 2029 mit mindestens 15-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2035 mit mindestens 30-prozentigem biogenem Flüssiggas,
  • 2040 mit mindestens 60-prozentigem biogenem Flüssiggas betrieben werden.
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