mit Bauantrag ab 1. Januar 2024
Vorgaben nach dem GEG 2024 | Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe | |
---|---|---|
Das Gebäude befindet sich in einem ausgewiesenen Neubaugebiet? | Einbau von Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen |
|
Das Gebäude befindet sich außerhalb eines Neubaugebiets? | Einbau von Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – Zeitraum ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:
|
|
Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:
|
Vorgaben nach dem GEG 2024 | Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe | |
---|---|---|
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren? | Kein Heizungstausch vorgeschrieben |
|
Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich? | Spätestens nach fünf Jahren gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe – zusätzlich ist der genaue Zeitraum abhängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:
|
|
Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:
|